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MenschenPatientenverfügungen:

Neue Regeln seit 01.09.2009

 

Seit 01.09.2009 können nun Volljährige verbindliche Anweisungen für ihre ärztliche und pflegerische Behandlungen geben. Diese sollten in einer Patientenverfügung verfasst werden. Natürlich gibt es immer eine Gradwanderung, aber jeder hat nun die Möglichkeit im Falle einer ernsten Erkrankung selbst zu bestimmen, ob alles medizinisch Machbare zur Lebensverlängerung getan, oder ob auf bestimmte Weiterbehandlungen verzichtet werden soll.

Triit nun ein Fall einer medizinischen Entscheidung ein, muss ein Vertreter des Patienten der angestrebten ärztlichen Maßnahme zustimmen. Der Vertreter ist jedoch nicht frei in seiner Entscheidung und muss die Behandlungswünsche des Patienten berücksichtigen. Die Zustimmung für den Vertreter kann dadurch eine sehr emotionale Folge haben.

Eine Patientenverfügung sollte daher folgende Punkte berücksichtigen:

  • Behandlungswünsche
  • Wertvorstellungen
  • Einstellungen zum eigenen Leben
  • Einstellungen zum eigenen Sterben
  • Regligöse Anschauungen

Bei Vorerkrankungen sollten Formulierungen des behandelnden Arztes berücksichtigt werden, da dieser den typischen Verlauf einer Krankheit kennt und konkretere Anweisungen für zukünftig eintretende Umstände treffen kann.

Was ist bei der Erstellung bei einer Patientenverfügung zu beachten ?
Die Verfügung kann formlos und schriftlich verfasst werden und muss eigenhändig unterzeichnet werden. Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig. Wichtig ist, dass die Verfügung regelmäßig, spätestens alle 3 Jahre überprüft werden sollte. Denn nicht nur die Lebenserwartungen und -einstellungen ändern sich, sondern auch mögliche Vorerkankungen und Gesetze. Es sollte auch eine Vertrauensperson über den Inhalt der Patientenverfügung informiert werden, eventuell auch durch eine Kopie mit eigenhändiger Unterschrift. Eine Patientenverfügung sollte bei der ersten Erstellung mindestens mit einer Fachanwalt besprochen werden, die Erfahrungen im Medizinrecht und Patienverfügung langjährig haben.


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